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Allgemeine Geschäftsbedingungen des DanCenters und kleines Ferienhaus-ABC

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bezüglich der im Katalog bzw. im Internet angebotenen und in Deutschland belegenen Ferienhäuser. Ihr Vertragspartner ist die DanCenter GmbH.

1. Abschluss des Vertrages

1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde für die in Deutschland belegenen Ferienhäuser der DanCenter GmbH den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, bzw. durch das „Computerreservierungssystem (CRS)“ vorgenommen werden. Die DanCenter GmbH (nachstehend „DC“ genannt) wird die Annahme durch eine schriftliche Bestätigung erklären. Bei Buchungen über das Internet (www.dancenter.de) bestätigt DC auf elektronischem Wege. Die Bestätigung erfolgt innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Anmeldung.

Mit der Bestätigung übersendet DC unter anderem den „Haus-Voucher“ mit der Ferienhausadresse. Kunden, die über das Internet gebucht haben, drucken bitte die Bestätigung mit dem „Haus-Voucher“ aus. Der „Haus-Voucher“ ist von dem Kunden vor Ort bei Mietbeginn dem Hauseigentümer oder dessen Vertreter zu übergeben. Der Kunde erhält dann den Ferienhausschlüssel sowie das Formular zur Eintragung der Zählerstände bei An- und Abreise bezüglich der verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Strom bzw. Heizung, Gas, Wasser). Ein vom Reisebüro mittels des CRS-Reservierungssystems eventuell erstellter Ausdruck stellt nicht die Bestätigung (Vertragsannahme) von DC dar. Des Weiteren übersendet DC dem Kunden mit der Bestätigung einen Sicherungsschein, durch den der Kunde einen unmittelbaren Anspruch gegen den Versicherer erhält, vgl. Ziffer 16.

1.2. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist DC an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt.

1.3. Bis zum Beginn des Ferienhausaufenthaltes kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Ferienhausvertrag eintritt. DC kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen an einen Ferienhausaufenthalt nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Ferienhausvertrag ein, so haften er und der Kunde DC gegenüber als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die Mehrkostenpauschale beträgt EUR 65,00. Der Kunde sowie der Dritte können jedoch nachweisen, dass keine oder geringere Kosten, als die vorstehende Pauschale durch die Ersetzung entstanden sind.

2. Bezahlung

2.1. Nach Abschluss des Vertrages wird gegen Aushändigung der Bestätigung, des „Haus--Vouchers“ und des Sicherungsscheines eine Anzahlung von 25 % des Preises fällig. Der gesamte Preis, abzüglich geleisteter Anzahlung, ist – wegen der Vorleistungspflicht von DC gegenüber den Ferienhauseigentümern – spätestens 6 Wochen vor dem Anreisetag (eingehend bei DC), jedoch frühestens nach erfolgter Buchungsbestätigung durch DC gegen Aushändigung des „Haus-Vouchers“ und des Sicherungsscheines an DC zu bezahlen. Bei Abschluss des Vertrages weniger als 56 Tage vor Antritt des Ferienhausaufenthaltes ist der Gesamtbetrag sofort nach Erhalt der genanten Mietunterlagen zur Zahlung fällig. Hat der Kunde ohne ein vermittelndes Reisebüro direkt bei DC gebucht oder hat sich das vermittelnde Reisebüro für das Direktinkasso durch DC entschieden, erhält der Kunde die Rechnung und die sonstigen Reiseunterlagen direkt von DC und hat die Anzahlung sowie die Restzahlung des Reisepreises direkt an DC zu zahlen. Zahlungen des Kunden an DC können per Überweisung, Lastschrift oder mittels Kreditkarte erfolgen. Bei der Bezahlungsart Überweisung fallen für den Kunden keine weiteren Kosten an. Sofern mittels Lastschrift bezahlt wird, ist der Kunde verpflichtet, an DC neben dem Reisepreis für den jeweiligen Zahlungsvorgang EUR 0,50 zu bezahlen. Falls der Kunde mittels Kreditkarte zahlt, ist er verpflichtet, an DC neben dem Reisepreis einen Betrag von ca. 2,3 % des per Kreditkarte bezahlten Betrages zu zahlen. Ohne vollständige Bezahlung des Preises besteht kein Anspruch des Kunden und keine Leistungsverpflichtung von DC bzw. des Ferienhauseigentümers.

2.2. Die im Katalog angegebenen Ferienhausmietpreise sind als Wochenpreise (sonnabends bis sonnabends) angegeben. Die Höhe des Wochenpreises hängt von der jeweiligen Saison ab. Bei längeren als einwöchigen Aufenthalten können sich also saisonabhängig unterschiedliche Wochenpreise ergeben. Bei einigen Ferienhäusern ist die Endreinigung im Ferienhausmietpreis enthalten, so dass sich unterschiedliche Wochenpreise ergeben, vergleiche hierzu auch Ziffer 3.3.

2.3. Die Ferienhausmietpreise in diesem Katalog sind in EURO angegeben.

3. Ferienhaus / Nebenkosten / Kaution etc.

3.1. Das von dem Kunden gebuchte Ferienhaus steht nicht im Eigentum von DC. Ferienhäuser werden von DC lediglich vermittelt. DC ist von den jeweiligen Hauseigentümern berechtigt, im eigenen Namen zu handeln, jedoch für Rechnung der jeweiligen Hauseigentümer. DC wird die dem Hauseigentümer zustehende Miete an den Hauseigentümer weiterleiten. DC bleibt für den Kunden gleichwohl Ferienhausvertragspartner.

3.2. Dem „Haus-Voucher“ ist unter anderem der Name des Hauseigentümers sowie die Adresse des Ferienhauses zu entnehmen.

3.3. Das Ferienhaus darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebenen Personenzahl benutzt werden. Ein Kind unter 3 Jahren über die Höchstpersonenanzahl hinaus ist zulässig. Bei Überbelegung haben sowohl DC als auch der Eigentümer des Ferienhauses das Recht, überzählige Personen abzuweisen. Die Ferienhäuser können am Anreisetag nicht vor 16.00 Uhr bezogen werden. Das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten auf dem Grundstück ist nicht gestattet. Die Reinhaltung des Mietobjekts obliegt dem Kunden. Bei Abreise ist das Ferienhaus mit Inventar gereinigt zu hinterlassen. Das Ferienhaus ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu räumen.

Sofern bei einigen Ferienhäusern die Endreinigung im Ferienhausmietpreis enthalten ist, so wird bei der jeweiligen Hausbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen. Es ergeben sich dann bei der jeweiligen Hausbeschreibung unterschiedliche Wochenpreise. Der jeweils höhere Preis der jeweiligen Saison betrifft den Preis für die erste Woche (inklusive Endreinigung), der jeweils geringere Preis der jeweiligen Saison gilt für die Verlängerungswochen, da die Endreinigung am Ende der gebuchten Reise erfolgt und nur einmal (mit dem Mietpreis für die erste Woche) zu zahlen ist.

3.4. Strom, Gas, Wasser und Heizung sind verbrauchsabhängige Nebenkosten und werden nach Beendigung des Ferienhausaufenthaltes bei Schlüsselrückgabe abgerechnet (vgl. Ziffern 1.1. und 3.5.). Der kW-Preis für Strom beträgt für in Deutschland belegene Ferienhäuser ca. EUR 0,28 bis EUR 0,39. In den Ferienhäusern mit Gemeinschaftsanlagen (z.B. gemeinsamer Pool, Sauna etc.; vgl. jeweilige Hausbeschreibung) kann der kW-Preis etwas höher sein. Wöchentlicher Normalverbrauch ohne Heizung in der Hauptsaison ca. 150 kW. In kälteren Jahreszeiten sowie bei Häusern mit Swimmingpool und/oder Whirlpool und/oder Sauna ist (abhängig von der Intensität der Nutzung) mit höheren Stromkosten zu rechnen. In Deutschland belegene Ferienhäuser werden teilweise mit Gas versorgt, wobei der m³-Preis zur Zeit EUR 0,70 bis EUR 1,00 beträgt. Auf Nachfrage kann Sie das örtliche DC-Büro vielleicht über den jeweiligen Durchschnittsverbrauch informieren.

In den Ferienhäusern, die über eine ablesbare Wasseruhr verfügen, werden Verbrauchskosten für Wasser in Höhe von EUR 4,00 bis EUR 7,00 per m³ erhoben. Die genaue Höhe per m³ hängt von den Kosten der jeweiligen regionalen Versorgungsunternehmen ab.

3.5. Um die Pflichten des Kunden zur Schlüsselrückgabe, zur Bezahlung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie z.B.: Strom, Wasser, Gas, zum Schadensersatz bei Beschädigung sowie zum Schadenersatz bei ggf. nicht durchgeführter Endreinigung zu sichern, hat der Kunde bei Schlüsselübergabe an den Ferienhauseigentümer bzw. dessen Vertreter eine Kaution in Landeswährung zu zahlen. Die Höhe der Kaution beträgt:

Standard-Haus:EUR 110,00
Whirlpool-Haus:EUR 150,00
Swimmingpool-Haus:EUR 300,00

Sollte die Beschreibung des Ferienhauses eine abweichende Angabe zur Kautionshöhe aufweisen, so ist dieser abweichende Kautionsbetrag verbindlich. Sofern die Möglichkeit besteht, die Kaution auch bereits zusammen mit der zweiten Rate des Ferienhausmietpreises zu bezahlen, so wird hierauf in der Buchungsbestätigung hingewiesen.

Sollte der Ferienhausaufenthalt länger als drei Wochen betragen, so ist der Kunde insbesondere im Hinblick auf die mit der Dauer des Aufenthaltes steigenden verbrauchsabhängigen Nebenkosten dazu verpflichtet, eine verdoppelte Kaution bei Schlüsselübergabe an DC zu zahlen. Bei Ferienhausaufenthalten über Weihnachten und / oder Neujahr sowie bei Vermietung an Jugendgruppen (Jugendgruppe = weder der Kunde noch einer seiner Mitreisenden ist zum Zeitpunkt des Ferienhausmietbeginns über 25 Jahre alt) oder bei Vermietungen an Gruppen im Allgemeinen ist eine erhöhte Kaution in Höhe des 3-fachen oben genannten Kautionsbetrages bei Schlüsselübergabe zu zahlen. Der Vermieter oder dessen Bevollmächtigter ist in solchen Fällen dazu berechtigt, die Bezahlung einer Endreinigung, die dann obligatorisch ist, zu verlangen. Sofern einzelne Ferienhäuser nicht an Jugendgruppen vermietet werden, so geht dieses aus der jeweiligen Hausbeschreibung hervor. Am Ende der Mietzeit hat der Kunde die Schlüssel sowie die Abrechnung über die verbrauchs-abhängigen Kosten dem Eigentümer oder dessen Vertreter zu übergeben.

Der Eigentümer oder dessen Vertreter überprüfen die Abrechnung sowie das Ferienhaus im Laufe des Abreisetages, in jedem Fall, bevor neue Mieter einziehen.

Die Kautionsabrechnung erfolgt innerhalb von ca. 21 Tagen nach der Abreise. Bei Vermietung an Jugendgruppen melden sich vor Beendigung des Ferienhausaufenthaltes DC-Mitarbeiter bei dem Kunden, um den Zustand des Ferienhauses zu überprüfen, damit über die erhöhte Kaution (vergleiche oben) abgerechnet werden kann.

3.6. Die Mitnahme von bis zu zwei Haustieren ist nur in Ferienhäusern mit Hundesymbol möglich, es sei denn, die Mitnahme ist ausdrücklich in der Bestätigung durch DC gestattet. Hunde müssen an der Leine geführt werden.

3.7. Bitte beachten Sie, dass in Deutschland möglicherweise vor Ort eine Kurtaxe zu entrichten ist. Diese Kurtaxe (Tourist Tax) wird pro Person und Übernachtung fällig und kann von Region zu Region unterschiedlich sein.

4. Leistungen

4.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von DC, die in dem für den Zeitpunkt der Bestätigung gültigen Katalog (bei Buchungen aufgrund des Kataloges) bzw. im Internet (bei Internetbuchungen) enthalten ist sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Bestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch DC.

4.2. Die Leistungsbeschreibungen und Preise in dem Katalog sind für DC nicht bindend, wenn der jeweils nachfolgende Katalog erscheint, dann gelten nur die Aussagen des nachfolgenden Kataloges.

4.3. Andere Haus-, Orts- oder Schiffsprospekte etc. sind für DC nicht bindend.

4.4. Reisebüros und Buchungsstellen sind nicht befugt, von diesen Geschäftsbedingungen oder den Katalogaussagen abweichende Zusagen zu machen oder Vereinbarungen zu treffen.

4.5. Versicherungsleistungen, siehe Ziffer 16.

5. Änderung der Leistung und Preiserhöhung

5.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von DC nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Ferienhausaufenthaltes nicht beeinträchtigen. DC ist verpflichtet, den Kunden über die Leistungsänderungen oder Abweichungen unver-züglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, er kann anstatt dessen, ebenso wie bei einer Absage des Ferienhausaufenthaltes durch DC, die Zurverfügungstellung eines mindestens gleichwertigen anderen Ferienhauses verlangen, falls DC in der Lage ist, ein solches Ferienhaus ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch DC gegenüber DC geltend zu machen.

5.2. DC behält sich vor, den Ferienhausmietpreis im Falle der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:

5.2.1. Werden die bei Abschluss des Ferienhausmietvertrages bestehenden Abgaben gegenüber DC erhöht, so kann der Ferienhausmietpreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.2.2. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Ferienhausmietvertrages kann der Ferienhausmietpreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich der Ferienhausaufenthalt dadurch für DC verteuert hat.

5.2.3. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Ferienhausaufenthaltstermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für DC nicht vorhersehbar waren.

5.2.4. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Ferienhausmietpreises hat DC den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Ferienhausaufenthaltsantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 Prozent ist der Kunde berechtigt, ohne Gründe vom Ferienhausmietvertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn DC in der Lage ist, einen solchen Ferienhausaufenthalt ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung DC´s über die Preiserhöhung gegenüber DC geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann bis zum Beginn des Ferienhausaufenthaltes jederzeit durch Erklärung gegenüber DC von seinem Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so kann DC Ersatz für die von DC getroffenen Vorkehrungen für den Ferien-hausaufenthalt und für DC’s Aufwendungen verlangen. Bei Berechnungen des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistung zu berücksichtigen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt des Ferienhausaufenthaltes DC kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von DC in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Die pauschalierten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren betragen in der Regel bei Rücktritt des Kunden:

6.1. Bis zum 60. Tag vor der Anreise 20 % des Preises, mindestens jedoch EUR 65,00.

6.2. Ab dem 59. bis 35. Tag vor der Anreise 50 % des Preises, mindestens jedoch EUR 65,00.

6.3. Ab dem 34. Tag bis zum 1. Tag vor der Anreise 80 % des Preises.

6.4. Am Anreisetag oder bei Nichterscheinen 100 % des Preises.

7. Umbuchungen

Auf Wunsch des Kunden nimmt DC – soweit möglich – Umbuchungen bis zum 60. Tag vor Antritt des Aufenthaltes vor. Dafür erhebt DC eine Umbuchungspauschale von EUR 65,00. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass keine oder geringere Kosten, als die vorstehende Umbuchungspauschale, durch die Umbuchung entstanden sind.

Spätere Änderungen bzw. Umbuchungen können nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den oben genannten Bedingungen (vgl. Ziffer 6.) bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde, aus von DC nicht zu vertretenden Gründen, Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.

9. Rücktritt und Kündigung durch DC

In folgenden Fällen kann DC vor Antritt des Ferienhausaufenthaltes vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt des Aufenthaltes den Vertrag kündigen:

9.1. Ohne Einhaltung einer Frist Wenn der Kunde oder eine der ihn begleitenden Personen das Ferienhaus trotz Abmahnung durch den Eigentümer oder DC nachhaltig unpfleglich behandelt oder sich in groben Maße vertragswidrig verhält, ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt. In diesem Falle ist die Einbehaltung des Preises bis auf den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt ist, gerechtfertigt. Eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Kunde.

9.2. Bis 4 Wochen vor Antritt Wenn die Bereitstellung des Ferienhauses nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für DC deshalb nicht zumutbar ist, weil der Eigentümer des Ferienhauses aus unvorhersehbaren Gründen den mit DC geschlossenen Vertrag nicht einhalten kann. Dieses Rücktrittsrecht von DC besteht jedoch nur, wenn DC die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat und wenn DC die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn DC dem Kunden ein vergleichbares Objekt angeboten und unterbreitet hat. Akzeptiert der Kunde das vergleichbare Ersatzobjekt dann nicht, so kann DC vom Kündigungsrecht Gebrauch machen. Der Kunde erhält den ggf. bereits gezahlten Preis zurück.

9.3. Nach Mahnung und Fristsetzung Wenn der Kunde entgegen Ziffer 2. dieser Mietbedingungen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, so wird DC ihm eine Mahnung unter Fristsetzung und Kündigungsandrohung zusenden, nach deren Fristablauf dann DC berechtigt ist, den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle gelten die Regelungen zu den Stornopauschalen gemäß Ziffer 6.

10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Aussperrung, Öl- und Benzineinschränkungen, Grenzschließungen, Epidemien, Natur- und Verunreinigungskatastrophen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beein-trächtigt, so können sowohl DC als auch der Kunde den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift des § 651 j BGB kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann DC für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Aufenthaltes noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

11. Haftung / Gewährleistung / Haftungsbegrenzung

11.1. DC haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung; die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Ferienhäuser bzw. der Ferienhauseigentümer; die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Ferienhäuser. DC haftet jedoch nicht für die Angaben in anderen Haus-, Orts- oder Schiffsprospekten, weil auf deren Entstehung und Inhalt DC keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit nicht überprüfen kann; die ordnungsgemäße Erbringung des vertraglich vereinbarten Ferienhausaufenthaltes.

11.2. Die Gewährleistung von DC

11.2.1. Abhilfe Wird der Ferienhausaufenthalt nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe ver-langen. DC kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. DC kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, indem DC eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. DC kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand er-fordert.

11.2.2. Minderung Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung des Ferienhausaufenthaltes kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Ferienhausmietpreises verlangen (Minderung). Der Ferienhausmietpreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert des Ferienhausaufenthaltes in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert -gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

11.2.3. Kündigung Wird der Ferienhausaufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet DC innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Ferienhausmietvertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden der Ferienhausaufenthalt infolge eines Mangels aus wichtigem, erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von DC verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

Der Kunde schuldet DC den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Ferienhausmietpreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

11.2.4. Schadensersatz

Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel des Ferienhausaufenthaltes beruht auf einem Umstand, den DC nicht zu vertreten hat.

11.3. Beschränkung der Haftung

11.3.1. Die vertragliche Haftung von DC für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Ferienhausmietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit DC für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.3.2. Für alle gegen DC gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet DC bei Sachschäden bis EUR 4.100,00; übersteigt der dreifache Ferienhausmietpreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Ferienhausmietpreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

11.3.3. Eine Haftung von DC für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die der Kunde ohne Vermittlung von DC direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (zum Beispiel Sportveranstaltungen, Ausflüge, Besuche usw.), kommt nicht in Betracht.

11.3.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen DC ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vor-schriften, die auf die von einem Leistungsträger (zum Beispiel Ferienhauseigentümer) zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11.3.5. Die Beteiligung an Sport- und andere Ferienaktivitäten muss der Kunde selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Kunde vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet DC nur, wenn DC ein Verschulden trifft.

12. Krankheitsfall

12.1. Kosten, die durch Krankheit während des Ferienhausaufenthaltes entstehen, hat der Kunde selbst zu tragen. Ausgaben für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport des Kunden hat dieser selbst zu tragen. Wenn der Gesundheitszustand des Kunden zu Bedenken Anlass gibt, empfiehlt DC dringend, vor Buchung des Aufenthaltes einen Arzt aufzusuchen. 12.2. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen bei Buchung den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV Plus).

13. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

13.1. DC steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem der Ferienhausaufenthalt ange-boten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Antritt des Ferienhausaufenthaltes zu unterrichten. Auch wenn Deutschland inzwischen dem Schengener Abkommen beigetreten ist und die bisherigen Grenzkontrollen abgeschafft wurden, so benötigen Kunden mit Deutscher Staatsangehörigkeit als Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union bei einem Aufenthalt in Deutschland weiterhin einen gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass. Auch Kinder benötigen gültige Reisedokumente. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. DC haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde DC mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass DC die Verzögerung zu vertreten hat. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung des Ferienhausaufenthaltes wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von DC bedingt sind.

13.2. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.

14. Anschriften und Obliegenheiten / Verjährung

14.1. Die Anschrift der DanCenter GmbH lautet wie folgt:

DanCenter GmbH, Spitalerstraße 16, 20095 Hamburg, Tel: 040-309703-0, Fax: 040-327591 E-Mail: reservierung@dancenter.com

14.2. Name und Anschrift des Insolvenzversicherers (vgl. Sicherungsschein) lauten wie folgt: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg.

14.3. Sie können über DC eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV Plus) abschließen, vgl. nachstehende Ziffer 16.

14.4. DC wünscht allen Kunden einen angenehmen Ferienhausaufenthalt. Sollte es doch zu Schwierigkeiten kommen, sollte sich der Kunde an den Ferienhauseigentümer, den örtlichen Vertreter oder das örtliche DC-Büro wenden.

14.5. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich DC zur Kenntnis zu geben. Des Weiteren obliegt es dem Kunden, vor der Kündigung des Vertrages DC eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von DC verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

14.6. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Ferienhausaufenthaltes (reisevertragliche Ansprüche) hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Ferienhausaufenthaltes gegenüber DC unter folgender Adresse geltend zu machen: DanCenter GmbH, Spitalerstraße 16, 20095 Hamburg, Tel: 040-309703-0, Fax: 040-327591, E-Mail: reservierung@dancenter.com Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

14.7. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c – f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von DC oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DC beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DC oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DC beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c – f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung der vorgenannten Ansprüche beginnt mit dem Tag, an dem der Ferienhausaufenthalt nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und DC Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder DC die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

15. Reisen Minderjähriger

Bei Reisen Minderjähriger können die in der Buchung angegebenen aber nicht mitgereisten Personen (z.B. Eltern) eine unmittelbare Verbindung zu dem Kind und dessen Ferienhaus durch einen Anruf in der unter Ziffer 14. angegebenen Zentrale herstellen. Dort wird deutsch -gesprochen und der anrufenden Person wird geholfen, gegebenenfalls unter Einschaltung des örtlichen DC-Büros, mit dem Kind Kontakt aufzunehmen.

16. Versicherungen

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften übersendet DC zusammen mit der Bestätigung und dem „Haus-Voucher“ an den Kunden einen Sicherungsschein mit den Bedingungen für die Reise-Ausfall-Teilversicherung (BRTV). Hierdurch wird der Kunde gegen die Insolvenz von DC geschützt. Bitte beachten Sie, dass der Ferienhausmietpreis keine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. enthält.

DC empfiehlt zu Ihrer eigenen Sicherheit den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Sie können eine derartige Versicherung (RRV Plus) auch über DC bei der Gouda Rejse-forsikring, einer Zweigniederlassung der Gouda Travel Insurance (Niederlande) abschließen.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen bzw. des gesamten Vertrages zur Folge.

18. Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Preises die Aufrechnung zu erklären. Dieses gilt jedoch nicht für unbestrittene beziehungsweise rechtskräftig festgestellte Forderungen.

19. Abtretungsverbot

Eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen DC an andere Reiseteilnehmer, Dritte, auch Ehegatte und Verwandte, ist ausgeschlossen.

20. Kleines Ferienhaus-ABC

Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch das nachstehende „Kleine Ferienhaus ABC“ mit dem DC seinen Kunden Erklärungen und Hinweise für den Ferienhausaufenthalt in alphabethischer Reihenfolge gibt:

Abflüsse: Werfen Sie niemals Windeln, Watte u.ä. in die Toilette, um eine Verstopfung der Rohre zu verhindern. Falls dieses doch einmal der Fall sein sollte oder die Sickergrube voll ist, wenden Sie sich bitte an das DC-Büro.

Allergie: Beachten Sie, dass auch Häuser in denen keine Haustiere erlaubt sind, evtl. Allergien hervorrufen können, denn wir haben keinen Einfluss auf Pollenflug, Hausstaub usw.

Angelschein: Informationen zu Angelscheinen erhalten Sie in den örtlichen Touristenbüros. Annex: Ein Annex ist ein selbständiges kleines Gebäude auf dem Grundstück des Ferienhauses mit zusätzlichen Schlafplätzen. In einem Annex befinden sich in der Regel weder Küche noch Dusche noch WC.

An- und Abreise: Wenn nicht anders vereinbart, steht das Ferienhaus von sonnabends 16.00 Uhr bis sonnabends 10.00 Uhr zur Verfügung.

Ausstattung: Alle Häuser sind komplett zum Selbsthaushalt ausgestattet. Bettwäsche, Geschirrtücher, Tischdecken u.ä. müssen vom Kunden selbst mitgebracht werden. Wenn Sie Kinder unter 2 Jahren haben, bringen Sie bitte ein Kinderbett mit oder bestellen Sie dieses im örtlichen DC-Büro. Die nachstehend aufgeführten leihbaren Gegenstände müssen von Ihnen beim DC-Büro abgeholt und nach Ende der Ferienhausaufenthaltes dort wieder abgeliefert werden. Die Leihgebühren betragen:

KinderbettEUR 10,00 pro Woche
KinderstuhlEUR 10,00 pro Woche
Wäschepaket AEUR 9,00 per Satz
Wäschepaket BEUR 14,50 per Satz

Wäschepaket A: Enthält Bettbezug, Kissenbezug und Bettlaken für eine Person.

Wäschepaket B: Enthält Bettbezug, Kissenbezug und Bettlaken für eine Person, zusätzlich 1 großes Handtuch, 1 kleines Handtuch, 1 Geschirrtuch und Abwaschlappen.

Wir weisen darauf hin, dass die Servicebüros die vorbezeichneten Extraausstattungen möglicherweise nicht oder nicht in ausreichender Anzahl vorhalten, so dass wir empfehlen, vor Ankunft per E-Mail / Telefon / Telefax beim zuständigen Servicebüro vor Ort (siehe Angaben auf der Buchungsbestätigung) die Extraausstattung zu bestellen. Einzelne lokale Partner (zum Beispiel in Ferienparks) können zum Teil abweichende Preise für die oben genannten Extras berechnen.

Betten: Vielfach Schaumstoffmatratzen auf Lattenrosten. Standardmasse: 180-190 x 70-85 cm. „Dreiviertelbetten“ sind Doppelbetten mit einer Matratze, die 120-140 cm breit sein kann.

Bootsbenutzung: Falls zum Haus ein Boot gehört, darf dieses nur mit Anker, Ankertau, zwei Rudern und Rudergabeln benutzt werden, von Kindern unter 16 Jahren nur in Begleitung Erwachsener. Es müssen Rettungswesten getragen werden. Nach Gebrauch ist das Boot vor Hochwasser geschützt an den Strand zu ziehen. Werden diese Vorschriften – oder eventuelle weitere Anweisungen des Eigentümers – missachtet und haben die Ferienhausmieter dieses zu vertreten, müssen sie für die Schäden aufkommen.

Dusche (Brause): Meistens Handbrause mit Wandhalterung und oft ohne Duschvorhang. Ablauf vielfach über den Fußboden. Warmwasserboiler heizt 30-60 Liter, also etwa ein Duschbad. Ein Boiler wärmt neues Wasser schnell wieder auf.

Endreinigung: Bei der Abreise ist das Ferienhaus gereinigt zu hinterlassen (vgl. Ziffer 3.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen). Wenn Sie keine Lust haben, die Endreinigung selbst vorzunehmen, können Sie bei den örtlichen DC-Büros eine Endreinigung bestellen. Bei vielen Hausbeschreibungen sind die Kosten für eine in den DC-Büros bestellbare Endreingiung einzeln angegeben. Sofern bei einigen Ferienhäusern die Endreinigung im Ferienhausmietpreis enthalten ist, so wird bei der jeweiligen Hausbeschreibung darauf hingewiesen. Es ergeben sich dann bei der jeweiligen Hausbeschreibung unterschiedliche Wochenpreise. Der jeweils höhere Preis der jeweiligen Saison betrifft den Preis für die erste Woche (inklusive Endreinigung), der jeweils geringere Preis der jeweiligen Saison gilt für die Verlängerungswochen, da die Endreinigung am Ende der gebuchten Reise erfolgt und nur einmal (mit dem Mietpreis für die erste Woche) zu zahlen ist.

Entfernungsangaben: Sind geschätzt und meistens Luftlinie. Die Angaben zur Entfernung zum nächsten Gewässer bedeuten nicht, dass dort ein Badestrand vorhanden ist. Bei Einkauf ist der nächste „Laden“ mit notwendigsten Bedarfsartikeln gemeint, oftmals Saisongeschäfte. Da kurzfristige Schließungen von Restaurants und Geschäften vorkommen können, übernimmt DC für diese Angaben keine Gewähr.

Erwärmung des Ferienhauses: Wir machen Sie höflichst darauf aufmerksam, dass das Haus bei Ihrer Ankunft möglicherweise nicht aufgeheizt ist.

Fahrräder, Ruderboote, Spielgeräte und Gartenmöbel: Soweit nicht im Katalog als Leistungs-merkmal benannt, handelt es sich um Extras, die auf die Preisgestaltung keinen Einfluss haben. Für die Bereitstellung und Funktionstüchtigkeit übernimmt DC keine Garantie. DC übernimmt keine Verantwortung für eventuell entstandene Personen- oder Sachschäden bei Nutzung von Spielgeräten wie einem Trampolin oder anderen. Gartenmöbel und der Grill sind für die Nutzung im Freien bestimmt und es kann daher nicht vorausgesetzt werden, dass diese Gegenstände bei Anreise gereinigt sind.

Ferienhaus: Fast alle deutschen Ferienhäuser gehören Privatbesitzern. Deshalb sind sie nicht genormt, sondern individuell und persönlich ausgestattet. Die DanCenter-Kategorisierung ist nur ein ungefährer Anhaltspunkt, um die Auswahl zu erleichtern. Auch Häuser gleichen Qualitätsstandards sind nicht exakt miteinander vergleichbar. Doch allen Ferienhäusern ist die sprichwörtliche Gemütlichkeit gemeinsam.

Größenangaben in qm: Für deutsche Ferienhäuser betrifft die Flächenangabe in der Katalogbeschreibung die Grundstücksgröße bzw. die Wohnfläche.

Haustiere: Die Mitnahme von bis zu zwei Haustieren ist nur in Ferienhäusern mit Hundesymbol möglich, vergleiche Ziffer 3.6. der AGB. Tiere müssen aufgrund eines Chips (seit Juli 2011 zählt in der EU nur noch der Chip) identifiziert werden können. Wir empfehlen den Abschluss einer Hundeversicherung. Bitte beachten Sie, dass wir trotz Ausschreibungshinweis bezüglich des Haustierverbots (fehlendes bzw. durchgestrichenes Hundesymbol in der Hausbeschreibung) leider keine Garantie dafür übernehmen können, dass sich nicht doch Haustiere im Ferienhaus aufgehalten haben können.

Hems: Ein zum unteren Wohnbereich hin offener Raum im Obergeschoss, oftmals über eine steile Treppe zu erreichen und meist nur mit Matratzen ausgelegt, also kein vollwertiges Schlafzimmer.

Internet: Sofern bei den einzelnen Ferienhausbeschreibungen nicht auf einen im Ferienhaus vorhandenen Internetanschluss ausdrücklich hingewiesen wird, kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Internetanschluss vorhanden ist. Sollte der Hauseigentümer in diesen Fällen gleichwohl einen Internetanschluss geschaffen haben, so handelt es sich nicht um eine Leistung von DC und DC kann für eine ggf. nicht funktionierende, instabile oder zu langsame Internet-verbindung nicht haftbar gemacht werden.

Kamin: Nicht immer gemauert, oft ein gemütlicher eiserner Ofen mit wahlweise offener und geschlossener Feuerstelle (auch Kaminofen genannt).

Kaminholz: Bitte verbrennen Sie kein Treibholz vom Strand, da dieses salzhaltig ist und den Kamin/Ofen zerstören kann. Kaminholz bekommen Sie überall bei den örtlichen Kaufleuten. Das örtliche DC-Büro ist behilflich.

Kinderbetten: Nur wenn es ausdrücklich in der Beschreibung erwähnt wird, ist ein Kinderbett im Ferienhaus vorhanden. Dieses ist in der Regel ein Kinderreisebett, wie es anderenfalls auch im örtlichen DC-Büro gegen wöchentliche Gebühr ausgeliehen werden kann, das für Kinder bis maximal drei Jahre geeignet ist. Bettdecke, Kopfkissen und Unterlagen müssen mitgebracht werden. Wer ein Reisebett mitbringt, kann nicht sicher sein, dass im Elternschlafzimmer ausreichend Platz dafür ist. Das örtliche DC-Büro erteilt Auskunft. In den Ferienhäusern gibt es keine Wickelkommoden. Nur wenn ebenfalls ausdrücklich erwähnt, stehen Kinderhochstühle zur Verfügung; sie werden im örtlichen DC-Büro gegen eine wöchentliche Gebühr verliehen.

Kurtaxe: Für Ferienhäuser in deutschen Urlaubsregionen kann vor Ort eine Kurtaxe pro Person anfallen, die von der jeweiligen Gemeinde gemäß den dortigen Regeln erhoben wird.

Lärmbelästigung: Auch in Ihrem Urlaub geht für die Deutschen der Alltag weiter: Für entsprechende Geräuschkulissen durch z.B. Bauarbeiter, Straßenverkehr oder Manöver ist DC nicht verantwortlich.

Liegen/Zusatzschlafplätze: In der Regel handelt es sich bei Liegen oder Zusatzschlafplätzen um einfache Schlafsofas, eine Liege oder einfache lose Schaumstoffmatratzen, die zur -Schaffung von Zusatzschlafplätzen einfach auf den Fußboden gelegt werden.

Mietdauer und Wechseltage: Alle Ferienhäuser werden in der Regel nur wochenweise vermietet. Der Mieterwechsel findet fast immer (wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde) sonnabends statt. Am Ankunftstag sollten Sie sich kurz nach 16:00 Uhr an Ihrem Ferienhaus einfinden, falls nicht im Vertrag ein anderer Übergabemodus für den Ferienhausschlüssel vereinbart wurde. Die Abreise muss spätestens um 10:00 Uhr erfolgt sein.

Mitzubringen: Mitgebracht werden müssen: Bettwäsche, Bade-, Hand- und Geschirrtücher, Wischlappen, evtl. Bettdecke, Kopfkissen und Unterlage für Kinderbett, Reinigungsmittel für Abwasch und Hausputz sowie Toilettenpapier. Bettwäsche und Handtücher können auch gegen Gebühr im örtlichen DC-Büro ausgeliehen werden (siehe „Ausstattung“).

Modellfotos/Zeichnungen: Ferienhäuser, die bei Drucklegung noch im Bau befindlich waren oder gerade umgebaut werden, sind durch Modellfotos oder Zeichnungen illustriert. Abweichungen in Bezug auf die Inneneinrichtung können vorkommen. Bei neu errichteten Ferienhäusern kann nicht vorausgesetzt werden, dass die Außenflächen – wie beispielsweise Rasenflächen – bereits dicht bewachsen sind.

Müllabfuhr: Müllabfuhr wird nicht immer bei Ein- und Auszug vorgenommen, sondern meistens im Laufe der Woche.

Naturgrundstück: Natürlich belassenes, je nach Gegend mit Wiese, Dünengras, Wald oder Heide bewachsenes Grundstück; naturgemäß können manchmal nicht alle Freizeitaktivitäten auf diesen Grundstücken durchgeführt werden.

Nebenkosten: Verbrauchsunabhängige Nebenkosten sind im Reisepreis enthalten. Falls das Ferienhaus über einen Kamin/Ofen verfügt, müssen sich die Kunden selbst mit Kaminholz versorgen. Strom bzw. Heizung, Wasser, Gas werden nach Verbrauch abgerechnet. Die Abrechnung für diesen Verbrauch und die Kaution (vgl. Ziffer 3.5.) geschieht bei Rückgabe des Schlüssels an den Eigentümer/Schlüsselverwalter/örtliches DC-Büro. Sofern das Ferienhaus über einen Pool verfügt, möchten Sie bitte beachten, dass der Pool zum Beispiel wegen der dauerhaft notwendigen Beheizung des Poolwassers bzw. Klimatisierung des Poolraumes einen ständigen Energieverbrauch verursacht. Sofern Sie vorzeitig abreisen, werden Ihnen die durch den Pool verursachten verbrauchsabhängigen Nebenkosten für die Zeit bis zum vertraglich vorgesehenen Mietende berechnet.

Nichtraucherhäuser: In einigen unserer Ferienhäuser ist das Rauchen unerwünscht. Wir bitten unsere Feriengäste die Einhaltung eines Rauchverbots zu respektieren. DanCenter kann jedoch keine Garantie für ein rauchfreies Haus übernehmen. Einen entsprechenden Hinweis zu Nichtraucherhäusern finden Sie bei unseren einzelnen Hausbeschreibungen.

Öffnungszeiten: Soweit Öffnungszeiten von Sport- und Freizeiteinrichtungen, wie zum Beispiel Surfschulen, Tennisplätzen, Schwimmhallen etc. angegeben wurden, so weisen wir darauf hin, dass diese Öffnungszeiten abhängig von der Saison abweichen können.

Örtliches DC-Büro: DanCenter hat ein Netz von örtlichen DC-Büros, die auch bei eventuellen Schäden, Mängeln und sonstigen Reklamationen Ansprechpartner des Kunden sind.

Reklamation: Eventuelle Reklamationen sind umgehend dem nächsten örtlichen DC-Büro zu melden, damit wir helfen können (vgl. auch Ziffer 14. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

Schäden: Eventuelle Schäden am Ferienhaus oder dessen Inventar, die während Ihres Aufenthaltes entstehen, müssen DanCenter unverzüglich gemeldet werden. Für diese Schäden haften Sie ggf. selbst und die Schäden müssen dem Ferienhauseigentümer erstattet werden.

Schrankplatz: ist vielfach begrenzt. Regale mit oder ohne Vorhang nicht ungewöhnlich.

Solarium: Hiermit ist meistens ein einfaches Solarium (häufig über einem Bett montiert) mit Bestrahlung von oben gemeint, seltener das sog. Sandwichsolarium mit Bestrahlung von oben und unten.

Strand: Die Küsten Deutschlands sind sehr vielfältig: Flachdünen, Steil- und Kieselstrände, wunderschön und immer Naturstrand. Dies heißt auch: Wind und Wellen können manche Küste von Jahr zu Jahr verändern!

Strom: Stromzähler sowie andere Zähler, die verbrauchsabhängige Nebenkosten erfassen, müssen bei An- und Abreise vom Mieter abgelesen und in das bei der Anreise übergebene Abrechnungsformular eingetragen werden. Die Differenz zwischen An- und Abreise (Verbrauch) ist mit dem im Formular angegebenen Preis pro kW/h zu multiplizieren. Gleiches gilt für andere Zähler etc. Die errechneten verbrauchsabhängigen Kosten (auch evtl. für Kaminholz) werden bei Rückgabe des Schlüssels im örtlichen DC-Büro entrichtet. Sollte das örtliche DC-Büro geschlossen sein, werden das/die Formular(e), die errechneten Kosten und der Schlüssel in einem Umschlag beim örtlichen DC-Büro in den Briefkasten eingeworfen. Die Kaution wird dann kurzfristig erstattet, vergleiche Ziffer 3.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Tipp: Um zu überschlagen, was Sie an Stromkosten zu zahlen haben, notieren Sie sich nach 24 Stunden die Anzahl der verbrauchten kW/h und multiplizieren Sie diese mit dem Preis pro kW/h und der Anzahl Ihrer Urlaubstage. Verbrauchsabhängige Energiekosten lassen sich dadurch reduzieren, indem Sie besonders starke Energieverbraucher, wie elektrische Heizkörper, Fuß-bodenheizung, Sauna, Whirlpool und Solarium sparsam – evtl. in Absprache mit allen Ferienhausbewohnern – benutzen. Auch in der kühleren Jahreszeit müssen beispielsweise nachts nicht alle Heizkörper angeschaltet bleiben.

Swimmingpoolhäuser: Durch DanCenter-Mitarbeiter erfolgt eine wöchentliche Kontrolle des Systems und des Wassers, um die optimale Benutzung zu gewährleisten. Bitte beachten Sie die im Haus befindlichen oder durch das örtliche DC-Büro ausgehändigten Baderegeln. Die Temperatur des Swimmingpoolwassers ist standardmäßig auf 24 Grad eingestellt und eine höhere Temperatur kann nicht erwartet werden. Beachten Sie bitte ferner, dass bei Poolhäusern sämtliche während der vertraglich vorgesehenen Mietperiode entstehenden Nebenkosten abgerechnet werden. Dieses gilt auch im Falle eines verkürzten Aufenthaltes.

Technische Geräte: Falls wider Erwarten technische Geräte ausfallen sollten, werden unsere örtlichen DC-Büros sich sofort nach Mitteilung um schnelle Abhilfe bemühen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, falls dieses ein wenig Zeit beanspruchen sollte.

Telefon: Die Vorwahl für Deutschland lautet: 0049.

Terrassen: Fast alle Ferienhäuser haben eine oder mehrere windgeschützte Terrassen, die teilweise überdacht sind. Sie befinden sich zu ebener Erde und sind mit Holz, Fliesen oder Kieselsteinen ausgelegt.

Treppen: In Ferienhäusern sind die Treppen vielfach recht steil. Für Kleinkinder und Gehbehinderte nicht immer geeignet.

Ungeziefer: Die meisten Ferienhäuser befinden sich in der freien Natur, daher ist gelegentlich mit Insekten u.ä. (Wespen, Ameisen, Mäuse, Ohrenkneifer usw.) zu rechnen.

Whirlpool: Größere Badewanne oder Becken mit sprudelnder Unterwassermassage, je nach Größe mit Platz für ca. 1-8 Personen. Je nach Typ erfolgt eine wöchentliche Kontrolle des Whirlpools durch DanCenter-Mitarbeiter. Bitte beachten Sie die im Haus befindlichen oder durch das DC-Büro ausgehändigten Benutzungsregeln.